Archiv für die Kategorie ‘Existenzgründungsberatung’

Zirkelberatung Auftaktveranstaltung

Samstag, 13. Dezember 2008

ORG.BERATUNG Schulten & Weyland sind akkreditierte Berater/innen bei der Zirkelberatung NRW.

Mithilfe der Zirkelberatung NRW* können sich angehende, aus der Arbeitslosigkeit kommende Selbstständige intensiv und qualifiziert auf ihre Gründung vorbereiten. Dabei übernimmt das Land NRW einen Großteil der Beratungskosten.

Die Zirkelberatung ist eine Gründungsberatung für Bezieher/innen von ALG I oder ALG II. Teilnehmen können auch Berufsrückkehrende und Hochschulabsolventen. Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass es sich bei dem Vorhaben um eine Kleingründung handelt, die auf einer konkreten, realistischen und grundsätzlich umsetzbaren Geschäftsidee basiert. Wichtig: Eine Zirkelberatung kann nur vor der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit in Anspruch genommen werden.

Die Zirkelberatung ist eine kombinierte Gruppen- und Einzelberatung, an der mindestens vier und max. sechs Personen teilnehmen. Der Umfang beträgt por Teilnehmenden ein Tagewerk, das acht Stunden umfasst - je zur Hälfte Gruppen- und Einzelberatung. Die Anzahl der Gruppenberatungsstunden ist demnach abhängig von der Teilnehmerzahl.

In der Zirkelberatung wird mit fachlicher Unterstützung durch selbstständige Gründungsberater ein individuelles Gründungskonzept erstellt, optimiert und überprüft.

Gegenstand der Zirkelberatung sind:

  • Konkretisierung der Geschäftsidee mit Ausrichtung auf die  Gründerpersönlichkeit und den Markt
  • Klärung und Bewertung der fachlichen und persönlichen Voraussetzungen unter Berücksichtigung der individuellen Gründungssituation
  • Hilfestellung bei der Prüfung der Markt- und Wettbewerbsverhältnisse
  • Unterstützung bei Fragestellungen der sozialen Absicherung
  • Hilfestellung bei der Erarbeitung eines schriftlichen Geschäftsplans
  • Überprüfung der Wirtschaftlichkeit
  • Einschätzung von Chancen und Risiken

Das Land NRW unterstützt die Teilnahme an einer Zirkelberatung mit einem maximalen Zuschuss zu den Beratungskosten in Höhe von 50 % der Kosten, bis maximal 400 € pro Teilnehmenden.

Bei BezieherInnen von ALG I oder II, bei Hochschulabsolventen und BerufsrückkehrerInnen, mit einer ALG II-vergleichbaren Einkommenslage kann der Zuschuss 90 % der Kosten, maximal 720 € betragen.

In Wuppertal liegt damit der Eigenbeitrag der Teilnehmenden aus ALG bei 65 € zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, bezogen auf den Gesamtrechnungsbetrag.

Die Anlaufstelle nimmt die Förderanträge entgegen und leitet sie zur Bewilligung an die Programmträger weiter.

* Der Text ist dem Flyer Zirkelberatung NRW (bitte hier herunterladen) der Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH (G.I.B.) entnommen

Anlaufstelle Wuppertal:

Wirtschaftsförderung Wuppertal AöR, Lise-Meitner-Str. 13, 42119 Wuppertal, Tel. 0202-2480720, Fax 0202-2480726

Antragsformular (bitte hier herunterladen) für die kostenlose Auftaktveranstaltung.

Die nächsten Termine sind:

26.02.10; 26.03.10; 23.04.10; 28.05.10; 25.06.10 jeweils um 9:00 Uhr.

Weitere Veranstaltungen und Existenzgründungsseminare finden Sie hier: flyerstartercenter-2010_2hj

Weiterführende Links finden Sie hier:

G.I.B. NRW

Wirtschaftsförderung Wuppertal AöR

Gründercoaching

Montag, 01. Dezember 2008

Gründercoaching - mit guter Beratung zum Erfolg

In den ersten Jahren nach der Gründung gilt es, die Weichen zu stellen für den Erfolg des weiteren Lebens- und Geschäftsweges. Niemand wird zum/zur UnternehmerIn geboren. Der Weg dorthin ist gekennzeichnet durch tägliches Lernen, das tägliche Treffen von Grundsatzentscheidungen und die Neuorientierung im beruflichen Auftreten. Es gibt kein Patentrezept für einen erfolgreichen Unternehmensaufbau, aber ein professionelles Gründungscoaching kann Ihre Chancen auf nachhaltigen Erfolg erheblich vergrößern. Für den Unternehmenserfolg sind „weiche" und „harte" Faktoren entscheidend. Im Gründercoaching werden die für Sie wesentlichen Themen bearbeitet. Selbstverständlich werden auch betriebswirtschaftliche und steuer-rechtliche Inhalte vermittelt, Gründercoaching geht jedoch weit darüber hinaus. Gründercoaching begleitet Sie in Ihrem ganz individuellen Prozess der Existenzgründung und Festigung. Wir sind für Sie da, wenn Entscheidungen zu treffen, Ziele zu formulieren sind, Störungen und Unsicherheiten auftreten, Zweifel aufkommen. Dabei bestimmen Sie selbst die Themeninhalte und die Geschwindigkeit des Ablaufs. Das Coaching wird durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über einen Zuschuss aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert.

Wer kann das Gründercoaching in Anspruch nehmen?

Gründer und junge Unternehmen, die Gründung oder Übernahme darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen. Beratung vor der Gründung kann nicht bezuschusst werden.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Das maximal förderfähige Tageshonorar (netto) beträgt 800 Euro. Ein Tagewerk umfasst 8 Stunden. Insgesamt werden höchstens 6.000 Euro gefördert. 50% des Beratungs-honorars werden durch den Zuschuss abgedeckt.

Zuschuss für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit seit 1. Oktober 2008 als neuer Baustein im Gründercoaching Deutschland

Gründer und Gründerinnen, die vorher arbeitslos waren und Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II oder SGB III) können diese besondere Förderung erhalten. Sie kann innerhalb des ersten Jahres nach der Gründung beantragt werden. Der Zuschuss beträgt maximal 3.600 Euro 90 % des Beratungshonorars werden als Zuschuss gezahlt. Das Netto-Gesamthonorar darf 4.000 Euro nicht überschreiten. Das maximal förder-fähige Tageshonorar des Beraters beträgt 800 Euro (netto).

Sprechen Sie uns an, wir regeln mit Ihnen alle nötigen Formalitäten für die Beantragung dieser Fördergelder.

Weitere Informationen finden Sie unter:

KfW-Gründercoaching

 

Gründungsberatung

Montag, 01. Dezember 2008

Existenzgründungen sind vor allem dann erfolgreich, wenn sie wohlüberlegt und sorgfältig geplant werden.

Wir geben Ihnen einen verständlichen Überblick über alle wichtigen Belange und Fragen im Zusammenhang mit Existenzgründung und Selbstständigkeit.

Im einzelnen geben wir Ihnen Einführungen in folgende Themenbereiche:

  • Von der Idee zum Unternehmenskonzept, Klärung des Gründungsvorhabens
  • Ihr Produkt- und Leistungsprofil
  • Rechtliche Aspekte, Rechtsform, Haftung und Versicherungen
  • Zielgruppen, Bedarf, Markteinschätzung, Konkurrenzanalyse, Ihr Marketing
  • Betriebswirtschaftliche Planungen
  • Standort- und Wettbewerbsfragen
  • Erstellung eines Businessplans (Kapitalbedarfsplanung, Kostenplanung, persönliche Bedarfsplanung, Liquiditätsplanung, Umsatzplanung, Wirtschaftlichkeitsberechnung)
  • Finanzierung Ihres Vorhabens
  • Hilfen bei der Kreditplanung
  • Einführung in das Thema der Unternehmenssteuern und die Organisation der Buchführung

Zu allen diesen Fragen erarbeiten wir mit Ihnen Ihr individuelles Unternehmenskonzept. Wir begleiten Sie bei Ihren Gesprächen mit den Kreditinstituten.

Natürlich beantworten wir auch gerne Ihre speziellen Fragen.

Fragen Sie uns nach einer Förderung der Beratungskosten. In der Regel fördert das Land 50 bis 80 % der Beratungskosten über das Beratungsprogramm Wirtschaft. Schauen Sie auch in dieses Dokument Zirkelberatung NRW, bzw. auf folgende Internetseite www.startercenter.nrw.de.

Bei Bedarf begleiten wir Sie zudem in der Nachgründungsphase, um Ihr Vorhaben zu konsolidieren.

Wir sind bei folgenden Institutionen akkreditiert:

  • Agentur für Arbeit, Wuppertal
  • Wirtschaftsförderung Wuppertal
  • IBP - IHK Beratungs- und Projektgesellschaft
  • diverse Wirtschaftsförderungen in NRW
  • Kreditanstalt für Wiederaufbau - KfW-Beraterbörse