Gründercoaching
Montag, 01. Dezember 2008
Gründercoaching - mit guter Beratung zum Erfolg
In den ersten Jahren nach der Gründung gilt es, die Weichen zu stellen für den Erfolg des weiteren Lebens- und Geschäftsweges. Niemand wird zum/zur UnternehmerIn geboren. Der Weg dorthin ist gekennzeichnet durch tägliches Lernen, das tägliche Treffen von Grundsatzentscheidungen und die Neuorientierung im beruflichen Auftreten. Es gibt kein Patentrezept für einen erfolgreichen Unternehmensaufbau, aber ein professionelles Gründungscoaching kann Ihre Chancen auf nachhaltigen Erfolg erheblich vergrößern. Für den Unternehmenserfolg sind „weiche" und „harte" Faktoren entscheidend. Im Gründercoaching werden die für Sie wesentlichen Themen bearbeitet. Selbstverständlich werden auch betriebswirtschaftliche und steuer-rechtliche Inhalte vermittelt, Gründercoaching geht jedoch weit darüber hinaus. Gründercoaching begleitet Sie in Ihrem ganz individuellen Prozess der Existenzgründung und Festigung. Wir sind für Sie da, wenn Entscheidungen zu treffen, Ziele zu formulieren sind, Störungen und Unsicherheiten auftreten, Zweifel aufkommen. Dabei bestimmen Sie selbst die Themeninhalte und die Geschwindigkeit des Ablaufs. Das Coaching wird durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über einen Zuschuss aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert.
Wer kann das Gründercoaching in Anspruch nehmen?
Gründer und junge Unternehmen, die Gründung oder Übernahme darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen. Beratung vor der Gründung kann nicht bezuschusst werden.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Das maximal förderfähige Tageshonorar (netto) beträgt 800 Euro. Ein Tagewerk umfasst 8 Stunden. Insgesamt werden höchstens 6.000 Euro gefördert. 50% des Beratungs-honorars werden durch den Zuschuss abgedeckt.
Zuschuss für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit seit 1. Oktober 2008 als neuer Baustein im Gründercoaching Deutschland
Gründer und Gründerinnen, die vorher arbeitslos waren und Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II oder SGB III) können diese besondere Förderung erhalten. Sie kann innerhalb des ersten Jahres nach der Gründung beantragt werden. Der Zuschuss beträgt maximal 3.600 Euro 90 % des Beratungshonorars werden als Zuschuss gezahlt. Das Netto-Gesamthonorar darf 4.000 Euro nicht überschreiten. Das maximal förder-fähige Tageshonorar des Beraters beträgt 800 Euro (netto).
Sprechen Sie uns an, wir regeln mit Ihnen alle nötigen Formalitäten für die Beantragung dieser Fördergelder.
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